Hilfsbuch zur Gründung,

Leitung und Kontrolle von Volksküchen

Lina Morgenstern

Geschäftsordnung.

b. Geschäftsordnung für Lokalvorstände.

Die Lokalvorstände bestehen für je eine Küche aus einer Vorsteherin, einer Stellvertreterin und 14 Ehrendamen. Sie haben unter Leitung der Vorsitzenden des Vereins alle vierzehn Tage eine Sitzung, in welcher über alle inneren Angelegenheiten der Küchen verhandelt wird. Die Wahl der gemeinsamen Lieferanten, Prüfung vorgelegter Waren, Berichte über das Dienstpersonal, den Stand des Konsums, Austausch der Erfahrungen und Resultate der Inspektionen sind Gegenstände, welche die Tagesordnung dieser Sitzungen bilden. Die Inspektionen finden je alle 14 Tage zu unbestimmten Zeiten von je drei Damen des Vorstandes oder unter Zuziehung von Ehrendamen statt, damit eine einheitliche Verwaltung erzielt und Vergleiche angestellt werden können.

Die Küchenvorsteherin übernimmt die Verpflichtung, gewissenhaft die Küche zu bewirtschaften, d.h. die Aufsicht über Dienstpersonal, Speisevorräte und Güte des Essens zu führen; sie bucht regelmäßig den Verbrauch in das Lagerbuch, die Berechnung in das Kalkulationsbuch und macht die Bestellungen. In das erstere wird unter verschiedenen Rubriken der Eingang der angeschafften Lebensmittel gegenüber dem Verbrauch eingeschrieben. Das Fazit wird allmonatlich gezogen und die Vorsteherin prüft an Ort und Stelle in den Speisekammern den Befund nach Gewicht, um die Richtigkeit festzustellen. — In das Kalkulationsbuch überträgt sie den täglich nach der Speisung von der Wirtschafterin zugesandten Küchenzettel, welcher besagt, für wie viele gekocht ist und wie viel verteilt und vereinnahmt wurde, was man dazu brauchte, ob plus oder minus geblieben, Wie viel Reste? Wie viel Knochengewicht beim Fleisch? Die Küchenunkosten, auf einen Tag reduziert, werden hinzugezogen, um sich keiner Täuschung bei der Berechnung hinzugeben.

Das Bestellbuch hat je 2 Checks, auf denen die Vorsteherin gleich die Bestellung einträgt, ein Check bleibt zur Kontrolle in dem Buch, der andere wird dem Lieferanten geschickt, welcher bei Ablieferung der Ware in der Küche, nachdem Gewicht und Güte von der Wirtschafterin geprüft worden, von dieser unterschrieben wird. Nur Checks mit Unterschriften der Vorsteherin und Wirtschafterin und von ersterer gestempelt, werden im Büro des Vereins bezahlt. Durch die monatliche Kontrolle der Vorräte und die richtige Führung dieser Bücher wird jede Veruntreuung des Dienstpersonals sich herausstellen.

Weder die Vorsteherin noch die Wirtschafterin kaufen gegen bar ein.

Die Vorsteherin verpflichtet sich mindestens einmal täglich zu beliebiger Zeit die in ihrer Obhut anvertraute Küche zu besuchen, strenge Kontrolle zu halten, für die notwendigen Anschaffungen rechtzeitig zu sorgen, den Küchenzettel für acht Tage im Voraus zu bestimmen, jedoch die Portionenzahl je nach Vermehrung oder Verminderung des Konsums zu reduzieren. Es liegt ihr auch die Sorge ob, die genügende Zahl der Ehrendamen zu beschaffen respektive zu ergänzen, welche sie und den Vorstand während der Speisezeit vertreten sollen. Sie besucht regelmäßig die Sitzungen und erstattet in diesen gewissenhaft Bericht, nimmt auch an den Inspektionen Teil, so oft die Wahl auf sie fällt. Die Vorsteherin hat eine Stellvertreterin anzulernen.

Die Ehrendamen übernehmen die freiwillige Pflicht am Buffet jede Woche je an einem Wochentage von ¾ 11 – 1 ½ Uhr, und wenn Abendspeisung ist, von 6 – 8 Uhr Abends. Sie kosten die Speisen, sorgen, dass die Näpfe die vorgeschriebene Portion enthalten, verteilen die Portionen an das kaufende Publikum gegen die an der Kasse zu lösenden Marken, sehen auf Ordnung, Sauberkeit und tragen durch ihre Gegenwart und ihren freundlich würdevollen Verkehr mit den Speisenden zu deren sittlichem Verhalten bei. Nach der Speisung zählen sie der Markenverkäuferin die eingegangenen Marken vor, während diese vorzeigen muss, wie viel ihr vom Bestand verblieben sind; beide Summen werden in das Kontrollbuch eingetragen, ebenso wie die Reste der Speisen an Fleisch, Gemüse und Brot, das Gewicht der Knochen und sonstige Notizen. Mit dem Kontrollbuch und der Tagesberechnung der Herstellung der Speisen durch die Wirtschafterin begibt sich die Markenverkäuferin (welche besoldet ist, wie alle, welche mit Geldeinnahmen und Ausgaben in den Volksküchen zu tun haben) in das Zentralbüro. Die Marken werden in einen Kasten geschlossen und einer dazu bestimmten verantwortlichen Familie im Hause von einem Tage zum andern in Verwahrung gegeben.

Sämtliche Ehrenämter sind unentgeltlich.