Geschäftsordnung.
a. Für den Zentralvorstand.
Der Vorsitzende (die Vorsitzende) vertritt den Verein nach außen, besonders den Behörden gegenüber, unterzeichnet die Kontrakte und Urkunden, beruft die Vorstands- und Mitgliederversammlungen, in denen er (sie) den Vorsitz führt; der Stellvertreter (die Stellvertreterin) vertritt ihn in allen Fällen. Die Vorsitzende der Lokalvorstände leitet die Komiteesitzungen der Damen, bestimmt die alle 14 Tage stattfindenden Inspektionen von je einer Dame des Zentralvorstandes und zwei Küchenvorsteherinnen, vermittelt die Anträge und Beschlüsse der Vorsteherinnen an den Zentralvorstand, und erstattet letzterem Bericht über alle Küchenangelegenheiten, organisiert jede neue oder anderwärts verlegte Küche, bildet Lokalkomitees und richtet vereint mit dem technischen Leiter die Küchen ein. Sie hat jede neue Vorsteherin anzulernen und in ihr Amt einzuführen, sie sorgt für ein zweckentsprechendes Personal und lässt neue Dienstkräfte in den Küchen anlernen. Sie schlichtet die etwa entstehenden Streitigkeiten in den Küchen usw. In Verhinderung der Vorsteherin vertritt dieselbe die stellvertretende Vorsitzende. Der Schriftführer führt das Protokoll in den Sitzungen des Zentralvorstandes und der Generalversammlung. Er unterzeichnet die vom Zentralbüro entsandten Schriftstücke und Kontrakte mit dem Vorsitzenden. — Die Schriftführerin führt das Protokoll in den Damensitzungen und in Vertretung des Schriftführers in den Zentralvereinssitzungen und inspiziert die Küchen, ebenso vertritt die Stellvertreterin der Vorsitzenden dieselbe in deren Abwesenheit und leitet, wie die beiden anderen Damen die Inspektionen.
Der Schatzmeister in Gemeinschaft mit dem Kassenkurator übernimmt die Aufsicht des Zentralbüros und der dort angestellten Beamten, berichtet über das Vereinsvermögen und die Büroverhältnisse an den Zentralvorstand, und kontrolliert die tägliche Kasse und Buchführung. Der Kassenkurator prüft die Rechnungen und Kassenabschlüsse und sorgt, in Verbindung mit dem Schatzmeister, dass die zum Reservefonds angelegten Gelder des Vereins nach Bestimmung des Zentralvorstandes in Staatspapieren angelegt und bei einer vom Vorstand bestimmten Bank deponiert werden, und dass die etwaigen Überschüsse aus den laufenden und außerordentlichen Einnahmen gleichfalls nach den Beschlüssen des Zentralvorstandes angelegt, respektive jeden Tag der Bank übergeben werden, Schatzmeister und Kassenkurator nehmen mindestens einmal wöchentlich Einsicht in die finanziellen Verhältnisse. Der Kassenkurator unterzeichnet die von dem Schatzmeister angestellten Anweisungen, dem Zentralbüro Zahlung zu leisten.
Der technische Leiter ordnet die notwendigen Baulichkeiten an, über die er einen Voranschlag sich von den Handwerkern machen lässt, welchen er dem Vorstand zur Genehmigung vorlegt; er hat den Verkehr mit den Arbeitern bei vorzunehmenden Einrichtungen und Reparaturen, er sucht passende neue Lokale in Bezirken, wo Volksküchen Bedürfnis sind.
Der Zentralvorstand, der möglichst allmonatlich eine Sitzung hat, wird durch vier Deputierte der Küchenvorstände erweitert, die in jeder Sitzung nach der Reihe der Küchen abwechseln.