Kochrezepte der Berliner Volksküchen.
Allgemeine Regeln.
Die Zubereitung der Speisen in den Volksküchen soll stets mit Sorgfalt und Sauberkeit erfolgen. Alle notwendigen Vorarbeiten müssen rechtzeitig begonnen werden, damit der festgesetzte Zeitpunkt zur Verteilung der Speisen inne gehalten wird.
Das zu den Speisen verwendete Material muss von tadelloser Güte sein, und die Wirtschafterin hat daher bei der Übernahme der Lieferung streng die Qualität zu prüfen. Sie hat ferner darauf zu sehen, dass das Material der Speisen wohl gereinigt zur Verwendung kommt und die Kessel und Kochgeschirre vorher auf ihre Sauberkeit geprüft werden.
Allwöchentlich stellt die Vorsteherin mit der Wirtschafterin die Speisekarte zusammen, wobei gesehen werden muss, dass Abwechselung der Gerichte mit Rücksicht auf die Jahreszeit beachtet wird. Alle Vorräte, die dem Verderben nicht ausgesetzt sind, werden für eine Woche bestellt, Fleisch von einem Tage zum andern. Es dürfen keine anderen Lieferanten beim Einkauf berücksichtigt werden, als die, welche der Vorstand engagiert und kontraktlich verpflichtet.
Für die Mittagsmahlzeit muss täglich Fleischbrühe, Gemüse, Kartoffeln, Rindfleisch und Schweinefleisch neben allen anderen Gerichten vorhanden sein. Hülsen- und Halmfrüchte gelangen drei Mal in in der Woche, frische Gemüse auch drei Mal zur Verteilung; daneben Milch- und Mehlspeisen. Fische sind jede Woche einmal neben dem Fleisch zu verwenden.