2716 — Kompott.
Magenleidende dürfen in der Regel kein rohes Obst und kein Kompott genießen.
Für Zuckerkranke nimmt man zu den ihnen erlaubten Kompotte Sacharin statt Zucker, erlaubt ist Kompott von
- sauren Äpfeln,
- Preiselbeeren und
- Quitten,
- Johannis-,
- Blau,
- Walderdbeeren und
- Hagebutten.